I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) Albion wendet sich ausdrücklich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die Leistungen oder Materialien von Albion für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt oder erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich erfolgen; Individualabreden haben stets Vorrang.
(3) Für die Geschäftsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Registergericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Albion ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Vereinbarte Honorare oder Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Veranstaltung. Bei Verzug kann Albion nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
(3) Albion stellt stets eine Rechnung aus. Für über den Online-Shop erworbene Unterlagen kann Albion die Rechnung auch als PDF per E-Mail versenden.
§ 3 Haftung
(1) Albion haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelhaftung können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Außer in Fällen unbegrenzter Haftung ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert des Angebots oder der Kursgebühr begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000 EUR.
(6) Außer in Fällen unbegrenzter Haftung ist die Haftung für jegliche Folge- und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) ausgeschlossen. Alle Ansprüche gegen Albion verjähren zwölf Monate nach Abschluss der Leistung.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Albion anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Datenschutz
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und willigt darin ein, dass die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten von Albion unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.
(2) Mit der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Kunden können personenbezogene Daten auch dazu genutzt werden, ihn über Produkte, Marketingmaßnahmen und weitere Leistungen zu informieren.
(3) Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Bei laufenden Vertragsverhältnissen erfolgt die Löschung nach deren Beendigung.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Der Kunde hat das gesetzliche Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Kunde Albion mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post versandter Brief oder E-Mail) informieren. Albion übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(4) Widerruft der Kunde diesen Vertrag, erstattet Albion alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen unverzüglich zurück, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Albion dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; wegen dieser Rückzahlung werden dem Kunden keine Entgelte berechnet.
(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn Albion mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Albion vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt.
II. Beratungsleistungen
§ 1 Beauftragung, Abschluss des Auftrags
(1) Aufgabenstellung, Vorgehensweise, Art der Arbeitsergebnisse und Vergütung werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(2) Die Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und dem Kunden erläutert worden sind. Dabei ist unerheblich, ob und wann der Kunde die Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umsetzt.
(3) Der Kunde kann Beratungsleistungen bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei absagen. Danach hat der Kunde im Fall der Absage 80 % des Honorars zu zahlen, höchstens jedoch 30 Tagessätze.
§ 2 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von Albion zu unterstützen und alle dafür notwendigen Voraussetzungen in seinem Betriebsbereich unentgeltlich zu schaffen. Werden zumutbare Voraussetzungen vorenthalten, hat der Kunde die dadurch entstehenden nachgewiesenen Wartezeiten gesondert zu vergüten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 24 Monaten nach Ende der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Albion, die im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag eingesetzt wurden, einzustellen oder zu beauftragen.
§ 3 Pflichten von Albion
Albion ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnen zu lassen.
§ 4 Schutz der Arbeitsergebnisse
Von Albion erstellte Berichte, Pläne, Entwürfe, Stellungnahmen und Berechnungen dürfen nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung, insbesondere die Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Albion.
III. Schulungen & Seminare
§ 1 Buchung
(1) Bucht der Kunde über das Online-Portal, kommt der Vertrag mit der schriftlichen Bestätigung durch Albion zustande; die Anmeldung ist dann für beide Seiten verbindlich.
(2) Bei allen übrigen Buchungen (Telefon, E-Mail, Brief, Fax) sendet Albion dem Kunden ein Angebot, das innerhalb einer Woche in Textform angenommen werden kann.
(3) Mit der Bestätigung der Anmeldung wird der Kunde auf die Liste der möglichen Teilnehmer gesetzt. Die Bestätigung ist keine Zusage, dass die Veranstaltung stattfindet. Eine Durchführungsbestätigung mit allen Einzelheiten wird spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung versandt.
(4) Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
(5) Von Albion eingesetzte Trainer handeln ausschließlich im Auftrag und im Namen von Albion. Innerhalb von 24 Monaten nach der Veranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über Albion abzuwickeln.
§ 2 Preise und Gebühren
(1) Es gelten die im Kursprogramm oder im Online-Portal angegebenen Preise oder die für Firmenveranstaltungen individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung fällig, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Ist sie bis zum Beginn der Veranstaltung nicht bezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
(3) Die Preise für offene Seminare, die Albion selbst anbietet (nicht Partnerunternehmen), umfassen: die Leistungen der Trainer, die Schulungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache sowie Getränke und Mittagessen während der Veranstaltung (oder entsprechende Gutscheine), soweit nicht anders angegeben.
(4) Weitere im Zusammenhang mit der Schulung anfallende Kosten (z. B. Übernachtung, Anreise) trägt der Teilnehmer. Nichtteilnahme oder teilweise Teilnahme berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr.
(5) Rabattregelungen sind abschließend und nicht mit anderen Sonderkonditionen von Albion oder Dritten (Partnerunternehmen, Verbände usw.) kombinierbar.
§ 3 Stornierungen und Umbuchungen durch den Kunden
(1) Teilnehmer können wie folgt schriftlich stornieren:
- 90 Kalendertage oder mehr vor der Veranstaltung: kostenfrei
- 89 bis 15 Kalendertage vorher: 50 % der Teilnahmegebühr
- Spätere Stornierung oder Nichterscheinen ohne vorherige Mitteilung: volle Teilnahmegebühr
- Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend erstattet.
(2) Der Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.
§ 4 Absage durch Albion
(1) Der Veranstaltungsort ist im Angebot oder in der Bestätigung angegeben. Albion behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern.
(2) Albion behält sich vor, bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung des Trainers) abzusagen. Die Teilnehmer werden unverzüglich benachrichtigt.
(3) Albion wird sich bemühen, Alternativen anzubieten, z. B. die Umbuchung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Ort, sofern der Kunde zustimmt. Andernfalls werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 5 Zertifizierungsgarantie
(1) Besteht der Teilnehmer die Zertifizierungsprüfung nach dem Besuch des Kurses nicht, hat er Anspruch darauf, die Prüfung einmal kostenfrei zu wiederholen. Die Kosten weiterer Prüfungsversuche trägt der Teilnehmer.
(2) Voraussetzung für die kostenfreie Wiederholung ist die aktive Teilnahme an einer Präsenz- oder Online-Schulung mit einer Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln.
(3) Eine kostenfreie Wiederholung ist nur innerhalb von höchstens 12 Monaten nach dem ursprünglichen Kursbeginn möglich.
(4) Die Zertifizierungsgarantie ist eine kostenlose Zusatzleistung von Albion. Sie gilt nur für offene Kurstermine von Albion. Sie gilt nicht für kundenspezifische Seminare oder für Seminare von Partnerunternehmen, die über das Portal von Albion vermarktet werden.
(5) Albion kann die erneute Teilnahme verweigern, wenn der Teilnehmer aus unentschuldigten Gründen nicht bestanden hat, gegen allgemeine Verhaltensregeln verstoßen hat oder nachweislich keine Mitwirkungsbereitschaft gezeigt hat.
(6) Folgende Kosten sind nicht in der Zertifizierungsgarantie enthalten: Anreise, Übernachtung und Verpflegung.
§ 6 Urheberrecht an den Schulungsunterlagen
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den Schulungsunterlagen, einschließlich Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung, verbleiben bei Albion. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen ganz oder teilweise vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, auch nicht zu Unterrichtszwecken.
§ 7 Änderungsvorbehalt
(1) Das Seminarprogramm wird laufend aktualisiert. Alle Angaben auf der Website sind stets aktuell. Albion behält sich vor, notwendige inhaltliche Anpassungen vorzunehmen, solange diese das Thema und den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich verändern.
(2) Albion kann Art, Aufbau, Methoden, Medien, Übungen und die Abfolge der Kurseinheiten ohne vorherige Ankündigung ändern, sofern dies sachgerecht oder rechtlich geboten ist und die Qualität der Leistung nicht dauerhaft beeinträchtigt.
§ 8 Inhouse-Schulungen / Firmenveranstaltungen
(1) Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde die für die Durchführung erforderliche Infrastruktur (z. B. Räume, Ausstattung) auf eigene Kosten bereit; Albion stellt die Inhalte (z. B. Unterlagen, Zertifikate, Prüfungen) bereit. Reise-, Spesen- und Hotelkosten für den Kunden oder einzelne Teilnehmer trägt der Kunde.
(2) Der Kunde hat alle Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz von Personen und Sachen in den von ihm bereitgestellten Räumen erforderlich sind, und Albion über alle geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren.
(3) Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise- und Übernachtungskosten von Albion gesondert berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen. Als Ausgangs- und Rückkehrort gilt die Geschäftsadresse von Albion.
(4) Der Kunde trägt alle Kosten, die durch die Absage einer Veranstaltung durch den Kunden, durch eine aus nicht von Albion zu vertretenden Gründen unterbliebene Durchführung, durch eine Unterbrechung oder Verzögerung ohne Verschulden von Albion oder durch die Unmöglichkeit der Durchführung vor Ort entstehen.
(5) Sagt Albion ab, werden die Gebühren vollständig erstattet, es sei denn, die Absage ist nicht von Albion zu vertreten. Weitergehende Ansprüche gegen Albion sind ausgeschlossen.
(6) Bei einem nicht von Albion zu vertretenden Leistungsausfall wird ein neuer Termin festgelegt; Zahlungsansprüche des Kunden gegen Albion sind dabei ausgeschlossen.
(7) Die Teilnehmerzahl ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich festzulegen. Für Nichtteilnahme oder teilweise Teilnahme erfolgt keine Erstattung. Bis zum Kursbeginn können Ersatzteilnehmer benannt werden.
IV. Online-Shop
§ 1 Vertragsschluss und Abwicklung
(1) Albion bietet im Online-Shop verschiedene Unterlagen zum Download an. Der Kunde kann ausgewählte Unterlagen in einem virtuellen Warenkorb sammeln und anschließend bestellen. Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht der bestellten Positionen und der anfallenden Umsatzsteuer und kann die Bestellung prüfen und korrigieren. Albion bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail.
(2) Albion hat die Texte, Grafiken und Bilder in den Unterlagen nach bestem Wissen und unter Beachtung der geltenden Gesetze erstellt. Die abschließende Prüfung und Bewertung der Inhalte für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt dem Kunden.
(3) Ein Lizenzvertrag kommt zustande, wenn Albion die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn Albion die Dateien zum Download bereitstellt.
(4) Nach Zahlung des vereinbarten Preises kann der Kunde die Dateien herunterladen.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Online-Shop angegebenen Preise. Verpackungs- und Versandkosten fallen nicht an; dem Kunden können jedoch zusätzliche Kosten für die Dateiübertragung über das Internet entstehen.
(2) Der Kunde kann zwischen PayPal und Überweisung wählen. Bei PayPal wird der Kunde während des Bestellvorgangs weitergeleitet und leistet eine unwiderrufliche Zahlung; den Download-Link erhält er anschließend mit der Bestellbestätigung. Bei Überweisung wird der Download-Link versandt, nachdem Albion die Zahlungsbestätigung der Bank erhalten hat. Die Zahlung per Überweisung ist eine Woche nach Vertragsschluss fällig.
§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Die im Online-Shop angebotenen Unterlagen unterliegen sowohl in ihrer ursprünglichen als auch in bearbeiteter Form dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Albion behält sich vor, die Dateien durch verdeckte Programmiercodes gegen unbefugte Verbreitung zu schützen.
(2) Mit vollständiger Zahlung räumt Albion dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Recht ein, die erhaltenen Dateien einschließlich Texten und Bildern im gewerblichen Bereich zu nutzen. Der Kunde darf die Dateien speichern, individuell bearbeiten und ausdrucken. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden nicht, die Unterlagen in unveränderter oder veränderter Form entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ebenso wenig, die Unterlagen im Internet oder in anderen Medien zu verwenden.
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