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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Albion Academy GmbH (nachfolgend Albion genannt), Anschrift Salzburger Straße 35, D-83404 Ainring, und dem Kunden und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte.

Sie gelten auch – soweit dem Sinn und Zweck entsprechend – für Schuldverhältnisse zwischen den Parteien, die durch die Aufnahme diesbezüglicher Vertragsverhandlungen oder ähnlicher geschäftlicher Kontakte im Sinne des § 311 Abs. 2 BGB entstehen.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt Albion nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.), für Trainings- oder Seminarveranstaltungen (III.) und den Online-Shop (IV.). Der Kunde kann diese AGB unter www.albionacademy.com/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E Mail an anfrage@albion.eu in schriftlicher Form anfordern.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Albion richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von Albion zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von Albion erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Albion und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. Albion ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen der Kunde sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Albion nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und vom Vertrag zurücktreten.

(3) Albion stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Beim Erwerb von Dokumenten über den Online-Shop darf Albion die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.

§ 3 Haftung

(1) Albion haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber Albion nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten, einschließlich von Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen geltend machen.

(3) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung von Albion ist in der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Außer im Falle der uneingeschränkten Haftung ist die maximale Haftung von Albion auf den Wert des Angebots bzw. Kursgebühr, maximal auf EUR 5.000,00 (fünftausend Euro) beschränkt.

(6) Außer im Falle der uneingeschränkten Haftung ist die Haftung ferner für jegliche Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche gegen Albion verjähren zwölf Monate nach Abschluss der erbrachten Leistung.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche von Albion anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Albion unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

(2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Fall werden die persönlichen Daten sofort gelöscht. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

§ 6 Widerrufsbelehrung

(1) Der Kunde hat nach gesetzlichen Bestimmungen das Recht, binnen 30 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Albion mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Albion wird dem Kunden unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(4) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Albion dem Kunden alle Zahlungen, die Albion vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Albion eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Albion dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(5) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn Albion mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Albion mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

II. Besondere Bestimmungen Unternehmensberatung

§ 1 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

(1) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Albion und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

(2) Die Leistungen von Albion sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.

(3) Der Kunde kann Consultingleistungen bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach hat der Kunde im Stornofall 80% der Vergütung, höchstens jedoch 30 Tagessätze zu zahlen.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von Albion zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit Albion die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, hat der Kunde die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Albion vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

§ 3 Pflichten von Albion

Albion ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt Albion eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass Albion die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.

§ 4 Schutz der Arbeitsergebnisse

Die von Albion angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Albion. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

III. Besondere Bestimmungen Training und Seminare

§ 1 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

(1) Wenn die Kunden ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen über das Online-Portal von Albion buchen, kommt der Vertrag zustande, indem Albion die Anmeldung des Kunden schriftlich bestätigt; mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Zusammen mit bzw. nach der Anmeldebestätigung erhält der Kunde die Rechnung.

(2) Bei allen sonstigen Buchungsvorgängen, z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax, übersendet Albion dem Kunden ein Angebot zur Teilnahme an der gewünschten Trainings- oder Seminarveranstaltung, welches der Kunde innerhalb von 1 Woche in Textform verbindlich annehmen kann.

(3) Mit der Anmeldebestätigung wird der Kunde in die Liste der potenziellen Teilnehmer/innen aufgenommen. Sie ist keine Garantie, dass die Veranstaltung tatsächlich stattfinden wird, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhält der Kunde eine Durchführungsbestätigung mit allen Detailinformationen.

(4) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

(5) Die von Albion eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Albion. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Veranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über Albion abzuwickeln.

§ 2 Preise und Gebühren

(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen oder im Online-Portal angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.

(2) Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Ein Frühbucherrabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung und die Zahlung innerhalb der jeweils festgelegten Fristen erfolgen.

(3) Die Preise für öffentliche Seminare, die direkt von Albion (keine Partner-Unternehmen) angeboten werden, beinhalten die folgenden Leistungen, sofern im Angebot bzw. im Online-Portal nicht anders angegeben ist.
– Trainer Leistungen
– Unterrichtsmaterialien, die in Deutsch oder Englisch zur Verfügung gestellt werden
– Getränke und Mittagessen während der Veranstaltung bzw. entsprechende Gutscheine dafür
– Prüfungsgutschein bei allen Kursen, bei denen eine Prüfung absolviert wird. Die Prüfungsgutscheine können bei zertifizierten Prüfungsstellen eingelöst werden.
– Zwei Coaching-Einheiten

(4) Frühbucher-Rabatt: Wenn Sie sechs Wochen (42 Kalendertage) im Voraus verbindlich buchen (keine Rücktrittsmöglichkeit) erhalten Sie 10 % Rabatt. Dieser Rabatt ist auf 4 Teilnehmer beschränkt; es gilt die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Dieser Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

(5) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.

(6) Unsere Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die der Kunde von Albion oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhält.

§ 3 Stornierungen und Umbuchungen durch den Kunden

(1) Teilnehmer können ihre Teilnahme an Veranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:
– Eine Stornierung 60 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei;
– Eine Stornierung zwischen dem 59. Kalendertag und dem 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, wird 50% der Teilnahmegebühr fällig;
– Im Falle einer späteren Stornierung bzw. eine Nichtteilnahme ohne vorherige Absage wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben;
– Etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von Albion entsprechend erstattet.

(2) Ein Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.

§ 4 Absage und Ausfall durch Albion

(1) Der Veranstaltungsort ist im Angebot bzw. Bestätigungsschreiben angegeben. Eine Verlegungen des Schulungsortes ist vorbehalten.

(2) Albion behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) abzusagen bzw. zu verlegen. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung wird Albion die Teilnehmer unverzüglich informieren.

(3) Albion wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten, z.B. den Kunden auf einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort umzubuchen, sofern der Kunde hiermit einverstanden ist. Andernfalls werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 5 Zertifizierungsgarantie

(1) Besteht der Seminarteilnehmer nach erfolgter Teilnahme des Kurses nicht die zur beabsichtigten Zertifizierung notwendigen Prüfungen, so ist dieser berechtigt, die Prüfung einmalig erneut kostenlos zu belegen. Für die Kosten weiteren Prüfungsversuche kommt der Seminarteilnehmer selbst auf.

(2) Voraussetzungen für die kostenlose Wiederholung der Prüfung ist, dass der Seminarteilnehmer aktiv an einer Präsenz oder Online-Schulung teilgenommen hat und mindestens 2/3 der Schulungszeit anwesend war.

(3) Eine erneute, kostenlose Prüfung ist nur innerhalb von maximal 12 Monaten folgend auf den ursprünglichen Kursbeginn möglich.

(4) Die Zertifizierungsgarantie ist eine kostenlose Zusatzleistung von Albion. Diese gilt grundsätzlich nur bei der Anmeldung zu einem öffentlichen Kurstermin von Albion. Sie gilt nicht für kundenspezifische Seminare sowie für Seminare von Partner-Unternehmen, die über das Online-Portal von Albion vermarktet werden.

(5) Albion ist gleichwohl berechtigt, die erneute Kursteilname zu verweigern, sofern der Seminarteilnehmer den ursprünglich gebuchten Kurs aus von Albion nicht entschuldigten Gründen nicht bestanden hat, gegen allgemeine Verhaltensgrundsätze im Umgang mit Kursleitern oder anderen Seminarteilnehmern verstoßen hat oder die nicht bestandene Abschlussprüfung nachweislich auf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Seminarteilnehmers beruht.

(6) Die angebotenen zwei Coaching Stunden müssen nicht von dem gleichen Trainer abgehalten werden, der die Schulung gehalten hat.

(7) Die folgenden Kosten sind nicht in der Zertifizierungsgarantie enthalten:
– die Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung.

§ 6 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei Albion. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Albion darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

§ 7 Änderungsvorbehalt

(1) Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. Auf unserer Webseite sind alle Informationen stets tagesaktuell. Wir behalten uns notwendige inhaltliche Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese das Thema und den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.

(2) Das Unternehmen ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Art und Aufbau der Kurse sowie die Methoden, Medien, Übungen und zeitliche Abfolge von Kurseinheiten zu verändern, sofern dies sachdienlich oder gesetzlich erforderlich ist und die Qualität der zu erbringenden Leistung oder der zu erzielenden Qualifikation nach erfolgter Kursteilnahme nicht nachhaltig negativ beeinflusst.

§ 8 Inhouse Trainings / Firmenveranstaltungen

(1) Im Fall von Inhouse-Trainings hat der Kunde Albion bei der Durchführung der Dienstleistungen auf seine Kosten angemessen zu unterstützen. Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Kunde das Leistungsumfeld (z.B. Räume, Ausstattung und Equipment) und Albion die Leistungsinhalte (z. B. Unterlagen, nötigenfalls zertifiziert, Zertifikate und Examen) bereit. Kosten für Reise, Spesen und Hotel des Kunden oder einzelner Teilnehmer sind vom Kunden zu tragen.

(2) Der Kunde hat alle zum Schutz von Personen und Sachen in den von ihm bereitgestellten Räumen notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat Albion über sämtliche anwendbare Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist Albion nach im Einzelfall angemessener Fristsetzung berechtigt, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen ist er für dadurch entstehende zeitliche Verzögerungen verantwortlich, trägt eventuell entstehende Zusatzkosten, und ist Albion für den dabei eventuell entstehenden Schaden zum Ersatz verpflichtet.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, werden Reise- und Übernachtungskosten von Albion für Leistungen extra berechnet und in der Rechnung separat ausgewiesen. Die Geschäftsadresse von Albion gilt als Ausgangspunkt und Rückreiseziel.

(4) Stornierung / Reduktion
Der Kunde trägt alle Kosten, die dadurch entstehen, dass
– eine Veranstaltung vom Kunden storniert wird, dass
– eine Veranstaltung aus Gründen nicht stattfindet, die Albion nicht zu vertreten hat,
– eine Veranstaltung ohne ein Verschulden von Albion unterbrochen oder verzögert wird, oder
– nicht wie geplant vor Ort durchgeführt werden kann.

(5) Storniert Albion eine Veranstaltung, wird die entsprechenden Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet, es sei denn, Albion hat die Stornierung nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche gegen Albion sind ausgeschlossen.

(6) Bei einem Leistungsausfall, der nicht von Albion zu vertreten ist, wird unter Ausschluss jeglicher Zahlungsansprüche des Kunden gegen Albion ein neuer Leistungstermin festgesetzt. Ersatzteilnehmer für Trainings können stets bis zum Beginn eines Trainings benannt werden. Nicht in Anspruch genommene Tage, Stunden oder Plätze bewirken keine Ermäßigung und werden nicht rückvergütet.

IV. Besondere Bestimmungen Online-Shop

§ 1 Vertragsschluss und Abwicklung

(1) Im Online-Shop unter www.albionacademy.com bietet Albion verschiedene Dokumente zum Download an, z.B. Trainings-Unterlagen. Detaillierte Informationen zu den angebotenen Druckvorlagen findet der Kunde in den Artikelbeschreibungen. Der Kunde kann die von ihm gewählten Dokumente in einem virtuellen Warenkorb sammeln und anschließend bestellen. Vor Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht der bestellten Artikel und der anfallenden Umsatzsteuer und er kann die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, überprüfen und korrigieren. Den Eingang der Bestellung bestätigt Albion dem Kunden per E-Mail.

(2) Albion hat die in den Dokumenten enthaltenen Texte, Grafiken und Bilder nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Rechtsvorschriften erstellt. Die endgültige Prüfung und Wertung der Inhalte für die im Einzelfall geplante Verwendung obliegt dem Kunden; dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf eine zum Zeitpunkt der Verwendung evtl. geänderte Sach- und Rechtslage und auf die vom Kunden vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

(3) Ein Lizenzvertrag kommt zustande, wenn Albion die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder wenn Albion dem Kunden die Dateien zum Download zur Verfügung stellt.

(4) Der Kunde kann die Dateien downloaden, nachdem er den vereinbarten Preis an Albion gezahlt hat.

§ 2 Preise und Versandkosten, Zahlung

(1) Es gelten die im Online-Shop angegebenen Preise. Verpackungs- und Versandkosten fallen nicht an; bei einem Download können dem Kunde jedoch zusätzliche Kosten für die Übertragung der Dateien über das Internet entstehen.

(2) Der Kunde kann zwischen der Zahlung per PayPal und der Zahlung per Überweisung wählen.

– Bei einer Zahlung mit dem PayPal-Verfahren wird der Kunde noch während des Bestellvorganges zur PayPal-Seite weitergeleitet und nimmt dort seine unwiderrufbare Zahlung vor. Danach, zur Shopseite zurückgeleitet, schließt er seine Bestellung ab und erhält mit der automatisierten Auftragsbestätigung den Download-Link.

– Bei Zahlung per Überweisung erhält der Kunde den Link zum Download der Produkte nach Eingang der Geldeingangsbestätigung der Bank bei Albion per e-Mail zugeschickt. Eine Zahlung per Überweisung ist 1 Woche nach Vertragsschluss fällig. Zahlungen per Bankeinzug sind kostenfrei. Soweit eine vom Seminarteilnehmer zu vertretende Rücklastschrift oder Ablehnung der Lastschrift erfolgt, sind uns die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Mehrkosten vom Seminarteilnehmer zu erstatten.

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die von Albion im Online-Shop angebotenen Dokumente unterliegen sowohl im ursprünglichen als auch im veränderten Zustand dem Urheberrecht gem. UrhG. Das Urheberrecht erstreckt sich dabei auf die enthaltenen Texte und Bilder und auch auf den Aufbau und die Gestaltung. Albion behält sich das Recht vor, die Dateien durch verborgene programmiertechnische Codes vor unzulässiger Weitergabe zu schützen.

(2) Albion überträgt mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an den jeweiligen Kunden das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die erhaltenen Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich zu nutzen. Hierbei ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern, individuell zu bearbeiten und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, die Dokumente, in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einsetzen.

Quellen

  • www.liesegang-partner.de